Home :: Angebote :: Extrafahrten :: AGB
:: Fahrplan
:: Aktuell
:: Tickets & Preise
:: Angebote
:: VBZ TrafficMedia
:: Veranstaltungspartner
:: Extrafahrten
:: Offertanfrage Extrafahrten
:: Werkstatt
:: Dienstleistungen Infrastruktur
:: Die VBZ
:: Fun & More
:: Medien
:: Tipps & Services
:: Handicap
:: Kontakt
:: Stellen
:: English


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Extrafahrten



1. Leistungen 
Die Verkehrsbetriebe Zürich (nachfolgend "VBZ") stellen gegen eine Gebühr ihre Fahrzeuge inkl. Fahrer/Fahrerin für private Fahrten zur Verfügung.

2. Preise 
Die aktuellen Preise sind der publizierten Preisliste zu entnehmen.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive 7,6% Mehrwertsteuer.
Die VBZ behalten sich vor, die Preise jederzeit einseitig zu ändern. Diese treten mit der Publikation der neuen Preisliste in Kraft.

3. Nachtfahrten 
Bei Fahrten zwischen 22.00 bis 05.00 Uhr wird pro Stunde CHF 100.00 Nachtzuschlag erhoben.

4. Ausfall des bestellten Fahrzeuges 
Bei einem unvorhergesehenen Ausfall des bestellten Fahrzeuges behalten sich die VBZ vor, dieses durch einen anderen Fahrzeugtyp zu ersetzen.

5. Haftungsausschluss 
Bei Sach- oder Personenschäden, welche auf fehlerhaftes Verhalten der Passagiere zurückzuführen sind, lehnen die VBZ jegliche Haftung ab.

6. Verunreinigungen und Beschädigungen 
Die VBZ verpflichten sich, die Fahrzeuge in einwandfreiem und sauberem Zustand zu übergeben.
Grundsätzlich ist die Reinigung des Fahrzeuges im Mietpreis inbegriffen. Bei starken Verunreinigungen behalten sich die VBZ vor, die Reinigung in Rechnung zu stellen.
Für Beschädigungen am Fahrzeug, welche auf das Verhalten des Kunden oder seiner Fahrgäste zurückzuführen sind, haftet der Kunde.

7. Catering 
Wünscht der Kunde, sich auf seiner Extrafahrt bewirten zu lassen, gibt er das Catering direkt über die VBZ in Auftrag. Es stehen ihm die drei auf der VBZ-Website aufgeführten Caterer zur Auswahl. Die Bewirtung der Fahrgäste auf dem Fahrzeug durch einen anderen Caterer ist nicht erlaubt.
Die VBZ handeln beim Vertragsabschluss mit dem Kunden als blosse Stellvertreter des Caterers. Durch den Vertrag berechtigt und verpflichtet wird somit nur der Caterer.
Der Caterer ist verantwortlich für die strikte Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen (insbesondere Lebensmittelgesetz, Lebensmittelverordnung, Hygieneverordnung, Gastgewerbegesetz) in Bezug auf Lebensmittelhygiene, -sicherheit, Alkoholabgabe an Jugendliche etc.
Der Caterer haftet gegenüber dem Kunden allein für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Bewirtungsvertrages, insbesondere für allfällige Schäden infolge mangelhafter Lebensmittel oder Getränke.

8. Beanstandungen 
Beanstandungen in Bezug auf die Durchführung der Extrafahrt bzw. auf das Catering sind innerhalb von 3 Arbeitstagen den VBZ zu melden, ansonsten der Vertrag als ordnungsgemäss erfüllt gilt.

9. Änderungen und Annullationen 
Für die Extrafahrt gelten folgende Änderungs- bzw. Annullationsbedingungen: 
Änderungen ab 8 Werktage bis Anlass CHF 400.-- 
Annullationen bis 15 Werktage vor Anlass CHF 400.-- 
Annullationen 15 bis 8 Werktage vor Anlass: 50% des Rechnungsbetrages inkl. Catering
Annullationen ab 7 Werktage bis Anlass: Gesamtbetrag inkl. Catering
Aenderungen, Verschiebungen oder Stornierungen der Fahrleistung  aus betrieblichen Gründen behalten sich die VBZ grundsätzlich vor.

10. Vorauszahlung 
Die Kosten für die Extrafahrt sowie für einen Teil des Caterings werden vor der Extrafahrt zur Zahlung fällig.
Unterbleibt die Vorauszahlung, behalten sich die VBZ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden werden in diesem Fall die Kosten gemäss Annullationsbedingungen (Ziffer 9 vorstehend) berechnet.

11. Verzugszinsen / Mahngebühren 
Die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 5% und eine Mahngebühr von CHF 20.— anfallen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Zürich.

Version September 2009


VBZ-Home Zürcher Verkehrsverbund-Home