FAQ
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Projekt Tram Affoltern.
Das Projekt Tram Affoltern umfasst den Bau einer neuen Tramlinie in den Zürcher Quartieren Unterstrass und Affoltern, entlang der Wehntalerstrasse. Im Rahmen des Projekts ist eine vollständige Neugestaltung der Wehntalerstrasse, zwischen Brunnenhof und Holzerhurd, geplant. Diese umfasst nebst der Realisierung des Tramtrassees ein durchgehendes Veloangebot und breite Seitenbereiche mit Baumreihen.
- Streckenlänge: rund 4 km, acht Haltestellen inkl. Brunnenhof (d.h. sieben neue Tramstationen)
- Voraussichtliche Reisezeit vom Zehntenhausplatz zum Hauptbahnhof: 17 Minuten
- Bauzeit: dreieinhalb Jahre
- Baubeginn: geplant 2026
- Inbetriebnahme: voraussichtlich Ende 2029
Das Tram Affoltern, ein Projekt von Stadt und Kanton Zürich, ist ein zentrales Element der VBZ-Netzentwicklungsstrategie «züri-linie 2030», der ZVV-Strategie sowie der städtischen Gesamtverkehrsstrategie «Stadtverkehr 2025» und im regionalen Richtplan verankert.
Heute leben in Affoltern rund 27'000 Personen, rund 40 Prozent mehr als vor 15 Jahren. Viele nutzen den öffentlichen Verkehr, so dass die Busse während der Spitzenzeiten schon heute stark ausgelastet sind. Bis ins Jahr 2035 wird mit einem weiteren Zuzug von bis zu 5'000 Personen und neuen Arbeitsplätzen gerechnet. Die erwartete zusätzliche Nachfrage kann mit dem bestehenden Busangebot nicht mehr wirtschaftlich abgewickelt werden. Mit der neuen Tramlinie werden dringend notwendige, zusätzliche Kapazitäten und eine direkte und bequeme Verbindung ins Stadtzentrum geschaffen und die Zuverlässigkeit des Betriebs wird verbessert.
Die Buslinie 32 wird zwischen Bucheggplatz und Holzerhurd durch die Tramlinie 11 ersetzt. Die Haltestellen bleiben in etwa an heutiger Lage.
- Die Tramlinie 11 fährt dann Rehalp – Bellevue – Paradeplatz – HB – Bucheggplatz – Holzerhurd, d. h. Affoltern erhält eine direkte Anbindung an die Innenstadt.
- Die bisher von der Tramlinie 11 bediente Strecke ab Bucheggplatz nach Auzelg wird von der Linie 15 übernommen.
- Die Buslinien 37, 40, 61/62, 80, 491 sowie 42 (neue Linie Seebach - Hönggerberg ab Dezember 2023) verkehren auf unveränderten Routen. Einzig im Zentrum von Affoltern ist aufgrund der veränderten Verkehrsführung für die betroffenen Buslinien eine leicht abweichende Route vorgesehen. Zwischen Neuaffoltern und Zehntenhausplatz wird das ÖV-Trassee so ausgestaltet, dass es nebst dem Tram auch von den Bussen der Linien 61/62 befahren werden kann (wie z.B. heute die Buslinie 32 auf der Hofwiesenstrasse). Somit kann auch für diese wichtige Busverbindung eine behinderungsarme Befahrung der Wehntalerstrasse sichergestellt werden.
Die 43 m langen Flexity-Trams bieten 91 Sitzplätze und 188 Stehplätze. Das Tram kann somit nahezu doppelt so viele Personen transportieren wie die heute auf der Linie 32 eingesetzten Doppelgelenkbusse. Mit dem vorgesehen 7.5 Minuten-Takt kann das Tram pro Stunde und Richtung 2'200 Personen transportieren. Die für 2040 erwartete Nachfrage beträgt 20'000 Fahrgäste je Werktag.
Der Kostenvoranschlag wurde auf Basis des Bauprojekts erarbeitet. Die Kosten für das Tramprojekt betragen CHF 448.5 Mio (inkl. MwSt.).
Die Kostenschätzung Vorprojekt hatte eine Genauigkeit von 20%. Das Projekt hat sich weiterentwickelt und es ist im Zeitraum seit der Kostenschätzung eine grosse Teuerung entstanden, die insbesondere bei den Landpreisen stark ins Gewicht fällt. Ca. die Hälfte der Mehrkosten ist durch Preisänderungen erklärbar. Weitere substanzielle Mehrkosten durch Projektentwicklungen sind bei folgenden Elementen zu finden:
- Grüntrassee
- Strassenbeläge ( (lärmarm)
- Erdbau, wie durchwurzelbarer Raum
- Entsorgungskosten
- Haltestellenausrüstung
- Leitungsbau
- Lichtsignalanlagen
- Lärmschutz
Das Projekt wird mehrheitlich aus dem Verkehrs-bzw. Strassenfonds des Kantons Zürich finanziert
- Der Bund unterstützt das Projekt über das Agglomerationsprogramm und wird einen Betrag von über CHF 100 Mio. übernehmen.
- Die Stadt Zürich finanziert die kommunalen Anpassungen.
- Im Rahmen von Tram Affoltern werden weitere Sanierungsprojekte der städtischen und privaten Werke im Umfang von ca. CHF 80 Mio. ausgelöst.
Im Rahmen des Bau- und Auflageprojekts wurden die bisherigen Planungen konkretisiert, inkl. Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/- 10%. Dazu gehören u. a. Standorte für Masten und Bäume, die Ausrüstung des öffentlichen Raumes, die behindertengerechte Ausgestaltung, die Erschliessung der angrenzenden Grundstücke sowie die Anpassung und der Neubau von Werkleitungen. Zudem wurde das Konzept für den Verkehrs- und Bauablauf vertieft und der für das Projekt notwendige Landbedarf bestimmt.
Separat wurden auch die Zentrumsentwicklung Affoltern und weitere angrenzende Projekte planerisch fortgeführt. Die Planung erfolgt gemeinsam von Stadt und Kanton Zürich mit Unterstützung durch externe Planerteams.
Eine signifikante Reduzierung der MIV-Leistungsfähigkeit ist aufgrund der Kantonsverfassung Art. 104 Abs. 2 nicht möglich. Dieser besagt, dass eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Strassenabschnitte im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen ist.
Infolge der Realisierung von Busspuren entlang der Wehntalerstrasse im Jahr 2019/2020 wurde das Spurangebot für den Individualverkehr zwischen Neuaffoltern und Furttalstrasse bereits von vier auf drei Fahrstreifen reduziert. Im Abschnitt Neuaffoltern bis Glaubtenstrasse wird im Rahmen des Tramprojekts eine weitere Reduktion des Spurangebotes umgesetzt (flankierende Massnahme zum Ausbau der Nordumfahrung Zürich).
Tempo 30 für den ÖV ist mit Zeitverlust und Mehrkosten verbunden, sofern dieser nicht auf einem unabhängigen Bahnkörper verkehren kann. Aktuell wird in der Planung von Tempo 50 auf der Wehntalerstrasse ausgegangen. Dies entspricht dem Stadtratsbeschluss zur 3. Etappe Lärmsanierung.
Der Leistungsnachweis für den MIV wurde mit Verkehrssimulationen und statischen Berechnungen erbracht. Es wurde nachgewiesen, dass die Vorgaben der Kantonsverfassung erfüllt werden können.
Aufgrund des absehbaren Baubeginns für das Tram Affoltern sind aktuell keine angebotsseitigen Massnahmen auf der Linie 32 geplant. Die VBZ gehen davon aus, dass mit der weiteren Nachfrageentwicklung bei mehreren Kursen die angestrebte Stehplatzauslastung von maximal zwei Personen pro Quadratmeter nicht mehr eingehalten werden kann.
Während der Bauphase ist – ähnlich wie beim Bau der Limmattalbahn zwischen Altstetten und Schlieren – ein isoliertes Angebot zwischen Bucheggplatz und Holzerhurd geplant. Dabei kann das Angebot gezielt auf die erwartete Nachfrage abgestimmt werden.
Als unabhängiger Bahnkörper gelten Abschnitte, auf denen ausschliesslich Schienenfahrzeuge verkehren. Er muss in geeigneter Art konstruktiv und optisch von der Fahrbahn abgetrennt sein. Wenn ein Tram auf einem unabhängigen Bahnkörper unterwegs ist, darf es ein vom Strassenverkehr abweichendes Temporegime fahren. Ein solcher, unabhängiger Bahnkörper wurde z. B. abschnittsweise auch für die Limmattalbahn realisiert und entspricht dem angestrebten Ausbau für Tramprojekte im Kanton Zürich. Er wird als Grüntrassee aufgeführt, wie er heute beispielsweise in der Irchelstrasse oder Thurgauerstrasse vorhanden ist.
Im Gegensatz zum unabhängigen Bahnkörper können auf sogenannten Eigentrassees oder ÖV-Trassees auch Pneufahrzeuge (Busse) verkehren. Auf ÖV-Trassees gilt aber für das Tram dasselbe Temporegime wie für den Strassenverkehr.
In den Abschnitten zwischen Birchstrasse und Neuaffoltern sowie zwischen Zehntenhausstrasse und Ofenhalle wird ein unabhängiger Bahnkörper realisiert. Im dazwischenliegenden Abschnitt von Neuaffoltern bis Zehntenhausstrasse wird ein ÖV-Trassee realisiert, um dort eine Mitbenutzung durch die Busse der Linien 61 und 62 zu ermöglichen. Im Plan unten ist der Abschnitt Brunnenhof (ehemals Radiostudio) bis Birchstrasse als Mischverkehr gekennzeichnet. Der Mischverkehr betrifft aber nur die Fahrtrichtung stadtauswärts. Nach Realisierung der Tram-Nordtangente, welche die genannten Buslinien zu einem späteren Zeitpunkt ersetzen soll, ist eine Umgestaltung dieses Abschnitts zum unabhängigen Bahnkörper vorgesehen. Im Abschnitt Brunnenhof bis Birchstrasse fährt das Tram stadtauswärts auf einem 150 m langen Abschnitt im Mischverkehr.
Für die Velos gibt es neu ein durchgehendes Veloangebot in beiden Fahrtrichtungen. Zwischen Glaubtenstrasse und Käferholzstrasse wird für die Velovorzugsroute Affoltern ein entsprechend erweitertes Angebot vorgesehen.
Aus Affoltern besteht gemäss vorliegenden Verkehrsprognosen eine wesentlich höhere Nachfrage in Richtung Hauptbahnhof – Bahnhofstrasse als mit dem Tram aus Richtung Oerlikon. Dies liegt vor allem auch daran, dass Fahrgäste aus dem Gebiet Glattpark/Leutschenbach mit Zielen in der Innenstadt ab Oerlikon vermehrt das dichte S-Bahn-Angebot nutzen.
Der Siedlungsrand von Affoltern ist raumplanerisch festgelegt und vor allem auch durch die Autobahn gegeben. Für eine Tramführung bis zum Katzensee bestehen keine ausreichenden Nachfragepotenziale.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch eine Führung der Tramlinie via Bahnhof Affoltern geprüft. Neben der umwegigen und zeitaufwändigen Führung, dem begrenzten verkehrlichen Nutzen und der zu erwartenden Mehrkosten für Bau und Betrieb sprach auch die fehlende Flächenverfügbarkeit für das Tramtrassee gegen diesen Ansatz.
Das Restaurant Frieden steht deutlich vor der Baulinie. Es muss jedoch nicht abgebrochen werden, sondern soll verschoben werden. Zudem wird der Kiosk neben der alten Wendeschleife Furttal zurückgebaut.
Der Immobilieneigentümer und Bauingenieur Urs Räbsamen will das Restaurant Frieden im Baurecht übernehmen, auf eigene Kosten verschieben, instandsetzen und betreiben. Dazu unterzeichneten VBZ, Liegenschaften Stadt Zürich (LSZ), Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW und Urs Räbsamen eine Absichtserklärung (Letter of Intent). Die Verschiebung kann frühestens in der ersten Hälfte 2026 stattfinden und ist an den Bau des Tram Affoltern gebunden.
Die verschiedenen verkehrlichen und gestalterischen Anforderungen an den Strassenraum machen eine Verbreiterung der Wehntalerstrasse erforderlich. Das Alleenkonzept ist dabei Bestandteil des Projektes.
Durch die Neueinteilung des Strassenraumes (Tramtrassee, Fahrspuren MIV, Velo, Fussgänger) müssen die bestehenden Alleen-Bäume grösstenteils neu gepflanzt werden. Gemäss Vorprojekt werden gleich viele Bäume gepflanzt wie gefällt werden müssen.
Im Zentrumsbereich rund um den Zehntenhausplatz werden ebenerdige Querungen für Fussgänger*innen angeboten. Die heutige Unterführung wird zurückgebaut. Die Zugänglichkeit der Tramhaltestellen wird durch beidseitige Fahrbahnquerungen sichergestellt.
Das Sicherheitsempfinden von Menschen ist subjektiv: Viele Menschen haben ein mulmiges Gefühl oder gar Angst in Unterführungen. Unterführungen sind Relikte aus einer Zeit, als der Verkehrsraum nur den Autos gehörte. Oft entsprechen Unterführungen auch nicht den Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und dem gendergerechten Bauen. Daher setzt die Stadt seit gut 20 Jahren bei Strassensanierungen, wenn immer möglich, auf sichere ebenerdige Übergänge für den Fussverkehr. Zudem muss wegen der neuen Tramhaltestelle die Verkehrsfläche am Zehntenhausplatz verbreitert werden. Dies tangiert die bestehenden Zugänge zur Unterführung. Bei einem Erhalt der Unterführung müssten die Zugänge neu erstellt werden, was zusätzlichen Platz bräuchte, der sonst für Baumpflanzungen und Aufenthaltsflächen genutzt werden kann.
Ohne Eingriffe in die bestehende Infrastruktur ist es nicht möglich, für die verschiedenen verkehrlichen und gestalterischen Anforderungen den erforderlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Die Aufhebung von Parkplätzen ist deshalb unumgänglich. Dies betrifft sowohl öffentliche wie auch private Parkplätze. Wo möglich, werden die Parkplätze in der Nähe kompensiert. Die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen privaten Parkfelder haben bereits begonnen.
Wer eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben will, benötigt eine Infrastrukturkonzession des Bundes. Der Bundesrat erteilt diese Konzession u.a., wenn:
- ein öffentliches Interesse am Bau und Betrieb der Infrastruktur besteht und
- keine wesentlichen öffentlichen Interessen, namentlich der Raumplanung, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes oder der nationalen Sicherheitskooperation, entgegenstehen.
Auf Grundlage des Vorprojektes haben die VBZ im Mai 2020 beim Bund die Infrastrukturkonzession für das Tram Affoltern beantragt, um die Freigabe für den Netzausbau und den Betrieb der zukünftigen Tramlinie zu erhalten. Der Bundesrat hat die Infrastrukturkonzession für das Tram Affoltern am 6. April 2022 erteilt und damit die Erfüllung der vorstehend erwähnten Voraussetzungen bejaht.
Das PGV ist notwendig, um beim Bund die Baubewilligung zu erhalten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft, ob bei der Planung alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Im Rahmen des PGV werden auch Einsprachen behandelt. Mit dem Erlangen der rechtskräftigen Plangenehmigung liegt die Baubewilligung für das Projekt Tram Affoltern vor. Mehr dazu finden Sie auf der Website des BAV unter Plangenehmigungsverfahren .